Das Benutzen des Modellfluggeländes ist grundsätzlich nur Mitgliedern mit einer gültigen Haftpflichtversicherung gestattet.
Das Gastflugrecht kann durch den Obmann bzw. Obmannstellvertreter oder durch ein Vorstandsmitglied in Rücksprache mit dem Obmann oder Obmannstellvertreter ausgesprochen werden. Pro Gastflieger sind maximal 5 Gastflugtage unter Aufsicht eines Vereinsmitgliedes und nach Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Aeroclub) zulässig.